Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Die Testamentsvollstreckung ist im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gem. §2197 kann der Erblasser durch eine sachkundige Person seines Vertrauens sicherstellen, dass seine in der letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Man unterscheidet folgende Arten der Testamentsvollstreckung:
- Abwicklungstestamentsvollstreckung
- Dauervollstreckung
- Verwaltungsvollstreckung
- Vermächtnisvollstreckung
- Nacherbentestamentsvollstreckung
- Testamentsvollstrecker mit beschränktem Aufgabengebiet
- Testamentsvollstreckung bei Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht
Gerne informieren wir Sie in einen persönlichen Beratungsgespräch über die für Ihren Fall geeignetste Form. Bitte, rufen Sie uns an oder senden eine Email.
Wann ist es ratsam, einen Testamentsvollstrecker zu beauftragen?
Nachstehend einige typische Fälle:
- Der Nachlass ist komplex und den Erben soll eine neutrale Person mit spezieller Sachkunde zur Seite gestellt werden.
- Es sind minderjährige Erben vorhanden
- Es sind behinderte oder pflegebedürftige Erben vorhanden
- Es sind überschuldete Erben vorhanden und es soll der Zugriff der Gläubiger auf das Erbe verhindert werden
- Es sind Erben vorhanden, die in einer Pflegeeinrichtung betreut werden und es soll der Zugriff des Sozialhilfeträgers auf das Erbe vermieden werden
- Es droht die Verschleuderung oder der Untergang des Nachlasses durch unerfahrene oder böswillige Erben
- Es sollen innerhalb einer Erbengemeinschaft einer oder mehrere Erben privilegiert werden
- Das Vermögen soll für einen minderjährigen Nacherben erhalten werden
- Das Erbe soll in eine Stiftung überführt werden
- Bei einer größeren Erbengemeinschaft soll eine Vereinfachung z. B. bei der Verwaltung und Auseinandersetzung erreicht werden
u.a. m
Sie wollen ein Testament verfassen oder abändern?
Einen ersten Ratgeber finden Sie hier:
Der Zeitpunkt zudem man sich mit seinem Testament beschäftigt ist oft begleitet mit Melancholie. Man blickt zurück auf sein Leben und muss sich ernsthaft mit dem Tod beschäftigen.
Es ist mir ein besonderes Anliegen, Ihren letzten Willen professionell und unparteiisch umzusetzen. Als Testamentsvollstrecker und Immobiliensachverständiger biete ich Ihnen, zusammen mit erfahrenen Fachanwälten für Erb- und Steuerrecht, ein kombiniertes Fachwissen. Dies ist insbesondere für die Fälle vorteilhaft, wo es absehbar ist, daß die Erbmasse zu einem hohen Anteil aus Immobilien bestehen wird. Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung Ihres Testaments und beraten Sie in sämtlichen Fragen, die bei der Nachlassregelung zu beachten sind.
Zeitungsartikel Münchner Merkur
Was ist ein Mitvollstrecker?
Sie denken daran, einer Person aus Ihrem privaten Umfeld die Nachlassabwicklung zu übertragen? Die Aufgabe ist keineswegs einfach und umfasst viele Schritte. Auch der private Testamentsvollstrecker übernimmt die volle Haftung bis in sein Privatvermögen für evtl. Fehlentscheidungen oder ungenügender Recherche nach versteckten Nachlässen. Es zählt sämtliches positives und negatives Vermögen. Ungeeignet sind beispielsweise Personen, die selbst Erbe sind. Um das Risiko für Ihren privaten Testamentsvollstrecker zu reduzieren, können Sie diesem, für schwierige Teilbereiche wie beispielsweise Immobilien, einen Mitvollstrecker gem. §2199/1 BGB zur Seite stellen. Wir stehen hier mit unserer besonderen Kompetenz zur Verfügung und übernehmen die mit dieser Tätigkeit verbundenen Haftungen.
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Erbengemeinschaft/Erbauseinandersetzung
Für Erben und Erbengemeinschaften übernehmen wir Beratungs- und Abwicklungsmandate. Dabei werden sämtliche mit dem Nachlass verbundenen, rechtlichen, steuerlichen und vermögensspezifischen Fragen geklärt. Für das Immobilienvermögen erstellen wir Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV und kümmern uns um die Durchführung der von der Erbengemeinschaft beschlossenen Maßnahmen wie z. B. Verkauf und Vermietung
Leistungsübersicht
Nachstehend eine Übersicht über unsere wesentlichen Leistungen:
Testamentsvollstrecker
- Ermittlung des Nachlasses
- Erstellen des Nachlassverzeichnisses
- Ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlasses
- Auskunftspflicht und Rechnungslegung gegenüber den Erben
- Fertigung und Abgabe der Erbschaftsteuererklärung
- Begleichung der Erbschaftsteuer
- Aufstellung eines Auseinandersetzungsplans
- Ausführung der letztwilligen Verfügungen
Immobiliensachverständiger
- Verkehrswertgutachten gem. der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
- Immobilienbewertung unter Berücksichtigung von verschiedenen Szenarien (z. B. Sanierungsmodelle, Umnutzungsalternativen etc.)
- Erkunden von Wertsteigerungspotenzialen
- Maklerdienstleistungen (Vermietung, Vermittlung, Verkauf)
- Hausverwaltung
- Neubau, Umbau, Sanierung
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